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BGB § 1901a Schriftliche Betreuungswünsche

BGB § 1901a Schriftliche Betreuungswünsche

[ Auszug: Wer ein Schriftstück besitzt, in dem jemand für den Fall seiner Betreuung Vorschläge zur Auswahl des Betreuers oder Wünsche zur Wahrnehmung der Betreuung geäu ... ]